Bundesregierung und Bundesverkehrsministerium begründen ihre Entwürfe, die Fahrlehrerverbände widersprechen in mehreren Punkten. Beide Seiten stehen hier nebeneinander, mit Quelle und Datum. Ein Urteil geben wir nicht ab.
Die Bundesregierung. Nach dem Gesetzentwurf soll die Fahrschulausbildung entbürokratisiert, modernisiert und zukunftsfähig werden. Weitere Änderungen sollen die Kosten für den Führerscheinerwerb senken (BT-Drs. 21/7404 vom 29.07.2026, „Problem und Ziel“). Zum Register schreibt die Begründung: „Eine Reduzierung der Kosten oder preisdämpfende Effekte werden mit der Regelung hingegen nicht angestrebt; insbesondere ist keine Beeinflussung der freien Preisbildung beabsichtigt.“ (BR-Drs. 330/26, Begründung zu § 32, S. 79)
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Ihr stellvertretender Vorsitzender Kurt Bartels nannte die Pläne „absolut entsetzend“ und sah darin einen Angriff auf die Verkehrssicherheit (ZDFheute, 12.02.2026). Die BVF und die Landesverbände führen dazu die Kampagne „Leben ist unbezahlbar“ (Fahrlehrerverband Baden-Württemberg, 26.01.2026). In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf wenden sich die BVF und die Deutsche Fahrlehrer-Akademie (DFA) unter anderem gegen die Ausbildung durch Laien wie die Eltern und gegen den Wegfall der Unterrichtspflicht in der Theorie.
Zu den Bestehensquoten. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Einträge im Register „zur Herstellung einer verbrauchergerechten Transparenz über die Preise und die Ausbildungsqualität der Fahrschulen“ dienen (§ 58 Satz 2 FahrlG-E). Die BVF und die DFA halten die Statistik für ungeeignet, die Qualität einer Ausbildung zu messen. Sie warnen, Fahrschulen könnten Fahrschüler abweisen, die ihrer Quote voraussichtlich schaden (gemeinsame Stellungnahme von BVF und DFA zum Referentenentwurf „Reform der Fahrschulausbildung“ vom 4. Mai 2026, veröffentlicht vom Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein).
Zur Theorie ohne Präsenz. Nach der Begründung des Verordnungsentwurfs ist es Ziel, die Fahrschulausbildung „an die heutigen Methoden des Lernens anzupassen“ und digitale Ausbildungselemente stärker zu integrieren (BR-Drs. 365/26, Begründung, A. I.). Schon 2022 erklärten BVF, DFA und der Verband MOVING gemeinsam, sie unterstützten digitale Abläufe in Ausbildung und Verwaltung und digitales Lernen als Ergänzung zum Präsenzunterricht. Einen rein digitalen Theorieunterricht lehnten sie ab, auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit (fahrschule-online.de, 08.02.2022).
Wir bewerten diese Reform nicht. Die Fahrlehrerverbände sehen sie deutlich kritisch, und wir verstehen warum. Wir zeigen Ihnen nur, was sie für Ihren Betrieb bedeutet.
Die Positionen ausführlich, mit Quellen und Daten