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Ausfallgebühr in der Fahrschule: Fristen klar regeln

Redaktion Einfach Fahrschule · Zuletzt aktualisiert am · Lesezeit 7 Minuten

Der Kalender hängt an der Wand, die Absage kommt aufs Privathandy, und zwei Fahrlehrer wollen dasselbe Auto.

Irgendwann kommt dann die Frage nach der Ausfallgebühr. Wie die Ausfallgebühr Fahrschule für Fahrschule geregelt ist, entscheidet jeder Inhaber selbst. Fahrschule und Fahrschüler sehen eine kurzfristig abgesagte Fahrstunde unterschiedlich: Für den Fahrschüler ist es ein verschobener Termin, für Ihre Fahrschule eine Stunde, in der Fahrlehrer und Fahrzeug bereitstanden. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie eine faire, einheitliche Regel für Absagen und Ausfälle aufstellen: mit einer klaren Absagefrist, einem eindeutigen Satz im Ausbildungsvertrag und einer Erklärung, die Fahrschüler und Eltern vor der ersten Fahrstunde kennen. Am Ende steht, was der Terminplaner von Einfach Fahrschule dabei übernimmt und was nicht.

Wie Absagen heute oft laufen

Ein Fahrschüler schreibt am Sonntagabend per WhatsApp an seinen Fahrlehrer, dass er am Montag früh nicht kann. Der Fahrlehrer liest es erst am Morgen, im Auto, auf dem Weg zum Treffpunkt. Im Büro weiß niemand davon. Ein anderer Fahrschüler erscheint gar nicht, und am Telefon heißt es später, er habe doch Bescheid gesagt. Bei wem, weiß keiner mehr.

Daraus entsteht Ärger an zwei Stellen. Erstens fehlt die Stunde: Der Fahrlehrer steht bereit, das Fahrzeug ist eingeplant, und kurzfristig rückt niemand nach. Zweitens entsteht Streit über die Ausfallentschädigung, weil die Regel nicht klar war. Hat der Fahrschüler rechtzeitig abgesagt? Galt die Frist ab Eingang der Nachricht oder ab dem Moment, in dem jemand sie gelesen hat? Wurde die Regel überhaupt erklärt?

Eine Ausfallgebühr soll vor allem ein Signal setzen: Eine gebuchte Fahrstunde ist verbindlich. Damit dieses Signal ankommt, muss die Regel einfach, für alle gleich und vorher bekannt sein. Genau daran fehlt es, wenn Absagen über drei Wege ankommen und die Frist nur im Kopf des Büros existiert.

Eine faire Regel für Absagen und Ausfälle

Die folgenden Schritte funktionieren unabhängig davon, mit welchem Programm Sie planen. Sie helfen auch dann, wenn Ihr Kalender noch an der Wand hängt.

Die Absagefrist festlegen

Legen Sie eine Absagefrist fest, die für alle Fahrschüler gilt, und schreiben Sie sie in Stunden auf, nicht in Worten wie „rechtzeitig“ oder „frühzeitig“. Eine Frist in Stunden lässt sich prüfen, ein „rechtzeitig“ nicht.

Bedenken Sie dabei Ihren Betrieb: Wie lange braucht Ihr Büro, um eine frei gewordene Fahrstunde neu zu vergeben? Eine Frist, die kürzer ist als diese Zeit, schützt Ihre Fahrlehrer nicht. Eine Frist, die sehr lang ist, wird im Alltag nicht eingehalten und führt zu Ausnahmen, die die Regel aushöhlen.

Festlegen, wo eine Absage gilt

Die beste Frist hilft nicht, wenn unklar ist, wo eine Absage ankommen muss. Bestimmen Sie einen Weg, über den eine Absage zählt, und nennen Sie ihn ausdrücklich. Eine Nachricht auf dem Privathandy eines Fahrlehrers sollte nicht der offizielle Weg sein: Der Fahrlehrer sitzt im Auto und kann sie nicht sofort weitergeben.

Was als Ausfall gilt

Klären Sie, welche Fälle die Ausfallgebühr auslösen und welche nicht. Typische Fragen dabei:

  • Was gilt, wenn der Fahrschüler nach Ablauf der Frist absagt?
  • Was gilt, wenn er gar nicht erscheint?
  • Was gilt bei Krankheit, und welchen Beleg verlangen Sie?
  • Was gilt, wenn die Fahrstunde von Ihrer Seite ausfällt, etwa weil ein Fahrlehrer krank ist oder ein Fahrzeug nicht fährt?

Der letzte Punkt gehört dazu. Eine Regel wirkt fair, wenn sie auch sagt, was passiert, wenn die Fahrschule absagt.

Die Ausfallentschädigung im Ausbildungsvertrag

Ob und in welcher Höhe Sie eine Ausfallentschädigung verlangen, ist Ihre Entscheidung. Eine Regel von einer anderen Fahrschule zu übernehmen, hilft wenig, denn sie muss zu Ihrem Vertrag passen. Die Regel gehört in Ihren Ausbildungsvertrag und in Ihre Preisliste, nicht in eine mündliche Absprache. Klären Sie Höhe und Wortlaut mit Ihrem Verband oder Ihrer Rechtsberatung. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und nennt deshalb bewusst keinen Betrag.

Die Regel vor der ersten Fahrstunde erklären

Eine Regel, die im Kleingedruckten steht, erzeugt Streit, sobald sie zum ersten Mal greift. Erklären Sie die Absagefrist bei der Anmeldung in zwei, drei Sätzen, und zwar dem Fahrschüler und, bei Minderjährigen, auch den Eltern. Wer die Fahrstunden bezahlt, sollte die Regel kennen, bevor die erste Gebühr anfällt.

Hilfreich ist ein kurzer Text, den Ihr Büro immer gleich verwendet: wie lange vorher abgesagt werden muss, auf welchem Weg, und was nach Ablauf der Frist gilt. Derselbe Text gehört auf Ihre Website und in die Unterlagen zur Anmeldung.

Erst zählen, dann entscheiden

Bevor Sie die Regel verschärfen oder lockern, verschaffen Sie sich ein Bild. Zählen Sie vier Wochen lang jede Absage und jeden Ausfall: Wann kam die Absage, auf welchem Weg, wie lange vor der Fahrstunde, und konnte die Stunde neu vergeben werden? Danach wissen Sie, ob Ihr Problem die späten Absagen sind, die Fahrschüler, die nicht erscheinen, oder die Absagen, die im Büro nie ankommen. Jedes dieser Probleme braucht eine andere Antwort.

Wie Einfach Fahrschule dabei hilft

Im Terminplaner von Einfach Fahrschule stehen Fahrstunden, Theorieunterricht, Fahrlehrer-Arbeitszeiten und Fahrzeuge in einem Kalender.

Terminplaner · Verfügbar · Enthalten in jedem Paket.

Wie der Kalender im Einzelnen arbeitet, beschreibt die Seite Terminplaner: Fahrstunden, Theorie, Fahrlehrer und Fahrzeuge in einem Kalender.

Ihre Fristen gelten im Portal

Sie legen fest, wie kurzfristig Fahrschüler buchen und absagen dürfen, standardmäßig 24 bzw. 48 Stunden vorher. An diese Fristen ist Ihr Büro nicht gebunden.

Damit wird die Absagefrist aus dem vorigen Abschnitt zu einer Einstellung statt zu einer Erinnerung im Kopf des Büros. Wenn Sie es freigeben, buchen Fahrschüler freie Fahrstunden selbst, passend zu ihren Wunschzeiten, und sagen innerhalb Ihrer Fristen ab. Nach Ablauf Ihrer Frist nimmt das Portal keine Absage mehr an; dann sagt der Fahrschüler im Büro ab, und Sie entscheiden, wie es weitergeht.

Fahrschüler-Portal · Verfügbar · Enthalten in jedem Paket.

Was ein Fahrschüler sieht und buchen darf, geben Sie pro Person frei. Fahrschüler registrieren sich nicht selbst; Ihr Büro lädt ein. Einladungen an Fahrschüler schalten wir mit Ihnen frei, sobald die Einwilligungstexte für Ihre Fahrschule geprüft sind. Was Ihre Fahrschüler im Portal sehen, zeigt die Seite Fahrschüler-Portal: Stand sehen, Stunden buchen.

Eine frei gewordene Fahrstunde neu vergeben

Fällt eine Fahrstunde aus, werden Fahrschüler auf der Warteliste im Portal benachrichtigt. Bei Fahrstunden sind Doppelbuchungen von Fahrlehrer, Fahrzeug oder Fahrschüler ausgeschlossen, auch wenn zwei Personen gleichzeitig buchen. Wer als Zweiter bucht, bekommt die Stunde nicht.

Absagen und Ausfälle sehen

Sie sehen die Auslastung von Fahrlehrern und Fahrzeugen sowie die Absage- und Ausfallquoten Ihrer Fahrschule. Damit haben Sie die Zahlen aus dem Abschnitt „Erst zählen, dann entscheiden“ im System statt auf einer Strichliste, und Sie können prüfen, ob eine geänderte Frist etwas bewirkt.

Ausfallgebühren werden notiert, nicht eingezogen. Der Betrag selbst und die Rechnung bleiben bei Ihnen.

Was noch nicht geht

  • Ausfallgebühren werden notiert, nicht eingezogen.
  • Bezahlen im Portal gibt es nicht. Das Konto zeigt angefallene Leistungen, keinen offenen Betrag.
  • Erinnerungen an Fahrschüler erscheinen im Fahrschüler-Portal; per WhatsApp verschickt das System sie nicht.
  • Überschneidet eine eingetragene Abwesenheit gebuchte Fahrstunden, zeigt das System eine Warnung; umgebucht wird von Hand.
  • Einladungen an Fahrschüler schalten wir mit Ihnen frei, sobald die Einwilligungstexte für Ihre Fahrschule geprüft sind.

Was wir bewusst nicht tun

Rechnungen an Fahrschüler, Zahlungseingänge und Mahnungen bleiben in Ihrem bisherigen System. Dafür bauen wir nichts.

Wie Fahrschüler im Portal buchen und absagen und welche Regeln Sie dafür setzen, beschreibt der Beitrag Fahrstunden online buchen: mit Ihren Regeln. Wie Portal und Kanäle Ihrer Fahrschule zusammenpassen, zeigt der Beitrag Digitale Kommunikation der Fahrschule: Kanäle und Portal.

Häufige Fragen

Darf eine Fahrschule eine Ausfallgebühr verlangen?

Ob und unter welchen Bedingungen Sie eine Ausfallentschädigung verlangen, regeln Ihr Ausbildungsvertrag und Ihre Preisliste. Entscheidend ist, dass die Regel vor der ersten Fahrstunde vereinbart und dem Fahrschüler, bei Minderjährigen auch den Eltern, erklärt ist. Klären Sie Höhe und Wortlaut mit Ihrem Verband oder Ihrer Rechtsberatung. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Wie kurzfristig darf ein Fahrschüler eine Fahrstunde absagen?

Das legen Sie fest, und Sie sollten es in Stunden aufschreiben, nicht als „rechtzeitig“. Im Terminplaner von Einfach Fahrschule gilt: Sie legen fest, wie kurzfristig Fahrschüler buchen und absagen dürfen, standardmäßig 24 bzw. 48 Stunden vorher. An diese Fristen ist Ihr Büro nicht gebunden. Nach Ablauf Ihrer Frist nimmt das Portal keine Absage mehr an.

Wie hoch darf eine Ausfallgebühr sein?

Einen Betrag nennen wir bewusst nicht, weil die Antwort von Ihrem Vertrag und Ihrer Preisliste abhängt. Klären Sie Höhe und Wortlaut mit Ihrem Verband oder Ihrer Rechtsberatung. Wichtig für die Praxis: Die Höhe sollte vorher bekannt sein, für alle gleich gelten und auch den Fall regeln, in dem die Fahrstunde von Ihrer Seite ausfällt.

Kann das System die Ausfallgebühr einziehen?

Nein. Ausfallgebühren werden notiert, nicht eingezogen. Rechnungen an Fahrschüler, Zahlungseingänge und Mahnungen bleiben in Ihrem bisherigen System. Dafür bauen wir nichts. Bezahlen im Portal gibt es ebenfalls nicht; das Konto zeigt angefallene Leistungen, keinen offenen Betrag.

Sehen Sie es mit Ihren eigenen Daten.

30 Tage Testzugang mit Ihren eigenen Daten, ohne Kreditkarte. Er endet von selbst. Wenn Sie weitermachen: monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit.